Neuste Beiträge
 Re:MatL 3N Nr. 4.e) von Chantal85
 Re:Potenzen von Jacques
 Re:Potenzen von goleo
 Re:Potenzen von Jacques
 Re:Potenzen von goleo
 Re:Potenzen von waate
 Re:Potenzen von goleo
 Re:Potenzen von waate
 Re:Potenzen von goleo
 Re:Potenzen von Jacques
Aktivste Themen des Monats
 Mengenberechnung (24)
 "Drüberschauen" bei EAs? (22)
 Potenzen (20)
 Wichtig!! Bitte lesen! (20)
 osz - Seite geht nicht (19)
 Re:1. FS Maschinenbau in Bautzen (13.9. - 24.9.) (16)
 1.FS in Dresden 2010 (16)
 DaGe 2_Kavaliersperspektive (15)
 Stim 5 (12)
 Osz.de (12)
IG-ILS-Forum

Hauptseite Direktansicht PDF Hilfe Regeln

UBau 1a und 1b - 28/07/2010 18:49 Hallo ihr lieben
ich komme bei mehreren Aufgaben nicht weiter, hab das Heft schon zwei mal gelesen aber die richtigen Stellen finde ich trotzdem nicht. Vll könnt Ihr mir einen Tipp geben, wo ich nochmal genauer nachlesen muss.

Aufgabe Nr. 3
Welche Vorschriften gelten für Tagesunterkünfte in der Zeit vom 15.10 bis 30.04?

Aufgabe Nr. 12
Wann darf nach Reparatur elektrischer Leitungen der Strom eingeschaltet werden?

Vielen Dank schon mal
lg Sabrina
      Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Re:UBau 1a und 1b - 29/07/2010 18:58 Hallo ich kenne deine Hefte zwar nicht aber ich kann dir trotzdem gerne Helfen! (Zumindest bei Aufgabe 12)

Also ich weiß ja nicht genau was für ein Heft das ist aber da ich gesehne habe das du im Forum bautechniker schreibst gehe ich mal davon aus das es auch dafür ist. Also generell darf man als leihe ja nich an elektrischen anlagen (dazu gehören auch kabel) arbeiten. dazu bedarf es einer Fachkraft. Diese Fachkraft "übergibt" nach beendigung und Prüfung die Anlage wieder an den "Kunden" oder Arichitekten oder wer auch immer für die Baustelle zuständig ist. Der Facharbeiter alleine ist für die Sicherheit und Funktion der elktr. Anlage zuständig und weißt den "Kunden" danach in evtl besonderheiten ein. In der Regel schaltet er auch nach beendigung seiner Arbeiten den Strom wieedr ein, wenn er für die sicherheit sorge tragen kann und an keiner anderen stelle an teilen der elektr anlage gearbeitet wird.

Ich hoffe ich konnte dir damit ein wenig helfen von der anderen frage habe ich leider keine ahnung. Guck aber bitte nochmal nach ob diese antwort auch zum thema passt da ich wie gesagt das heft nicht kenne und nicht weiß worum es darin auch nur im ansatz geht.
      Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Re:UBau 1a und 1b - 01/08/2010 19:59 Hay vielen Dank für deine Antwort. Das Thema ist Arbeitssicherheit. Ich weiss zumindestens wo ich jetzt ansetzen muss. Hab den Wald voller Bäume wohl nicht gesehen. Manchmal ist es so einfach das man den Wald voller Bäume nicht sieht

Also vielen Dank
      Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Re:UBau 1a und 1b - 01/08/2010 20:01 Im übrigen hab ich die Lösung zur anderen Aufgabe schon gefunden
      Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Re:UBau 1a und 1b - 03/08/2010 21:20 Hallo zusammen,

sitze auch gerade an den EA für Ubau1 habe auch soweit alles fertig mir fehlen nur die Aufgabe
2. Welches Regelwerk gilt bei Widersprüchen zwischen ArbStättV und den UVV vorrangig?

und

15. Skizze eines Senkkastens und kurze Schilderung des Arbeitsablaufes.

Die Skizze bekomme ich wohl noch hin aber ich finde keine beschreibung für den Arbeitsablauf.

Vielen Dank für Eure hilfe im Voraus.

keddy
      Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Re:UBau 1a und 1b - 05/08/2010 19:01 du hast eine email (solltest du zumindetsens haben)
sag bescheid wenn du weitere hilfe brauchst
      Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Hauptmenü
News
Weblinks
Texte
Galerie
Hilfe
Impressum
Anmeldung
© 2010 Interessengemeinschaft ILS
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.